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Was ist ein Wunschkennzeichen und wie funktioniert die Reservierung?
Ein Wunschkennzeichen ist ein individuell auswählbares Nummernschild, bei dem du bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombinationen selbst festlegen kannst. Viele Menschen nutzen dies, um Initialen, Geburtsdaten, Hochzeitsdaten oder den Namen der Firma auf dem Kennzeichen zu verewigen.
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens erfolgt gegen eine Gebühr von 2,60 Euro. Die eigentliche Zuteilung des Wunschkennzeichens kostet zusätzlich 10,20 Euro. Du kannst dein Wunschkennzeichen bequem online über das i-Kfz-Portal oder direkt bei deiner Zulassungsstelle reservieren.
Wichtig: Die Reservierung ist zeitlich begrenzt – wie lange genau, erfährst du bei deiner zuständigen Zulassungsstelle.
Was tun, wenn die Online-Reservierung des Wunschkennzeichens nicht möglich ist?
Falls die Online-Reservierung deines Wunschkennzeichens über das i-Kfz-Portal nicht funktioniert oder deine Wunschkombination dort nicht verfügbar angezeigt wird, hast du die Möglichkeit, dein Wunschkennzeichen direkt bei deiner örtlichen Zulassungsstelle zu reservieren oder zu beantragen – persönlich, schriftlich oder telefonisch.
Bringe dafür idealerweise folgende Unterlagen mit:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Reservierungswunsch (z. B. auf einem Ausdruck oder notiert)
Bei Zulassung eines Fahrzeugs zusätzlich die fahrzeugbezogenen Dokumente
Tipp: Viele Zulassungsstellen bieten auch einen telefonischen Service oder ein Onlineformular zur Wunschkennzeichenreservierung an. Es lohnt sich, vorher auf der Website deiner zuständigen Behörde nachzusehen oder kurz anzurufen.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Gebühren für ein Wunschkennzeichen setzen sich wie folgt zusammen:
Wunschkennzeichen: 10,20 €
Reservierung: 2,60 €
Kennzeichenschilder: Je nach Anbieter schon ab 5 € bis ca. 40 € beim Schilderdienst vor Ort.
Wenn du alles selbst online erledigst, kannst du mit Gesamtkosten ab ca. 18 € rechnen (inkl. Wunschschildern mit Versand). Bei Dienstleistern, die eine Reservierung des Wunschkennzeichens anbieten, kann der Gesamtpreis auf ca. 50 € und mehr steigen – dieser Preis beinhaltet meist schon die geprägten Schilder und deren Versand.
Welche Kombinationen sind beim Wunschkennzeichen erlaubt?
Grundsätzlich dürfen Kennzeichen in Deutschland aus maximal acht Zeichen bestehen – inklusive Ortskürzel. Das bedeutet, nach dem Kürzel wie z. B. „BS“ dürfen maximal sechs Zeichen folgen (z. B. zwei Buchstaben und vier Zahlen).
Erlaubte Beispiele:
Ein Buchstabe und zwei Zahlen (z. B. BS-X12)
Ein Buchstabe und drei Zahlen (z. B. BS-X123)
Ein Buchstabe und vier Zahlen (z. B. BS-X1234)
Zwei Buchstaben und eine Zahl (z. B. BS-XY1)
Zwei Buchstaben und zwei Zahlen (z. B. BS-XY12)
Zwei Buchstaben und drei Zahlen (z. B. BS-XY123)
Zwei Buchstaben und vier Zahlen (z. B. BS-XY1234)
Nicht erlaubt sind Kombinationen mit politisch oder historisch belasteten Buchstabenkürzeln wie HJ, KZ, NS, SA oder SS – diese sind gesetzlich gesperrt.
Wichtig: Bei einem Motorradkennzeichen (Format 220 x 200 mm) sind maximal fünf Stellen hinter dem "BS" erlaubt.
Für Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen gelten Sonderregeln: Aufgrund der Zusatzzeichen stehen weniger Stellen zur Verfügung – häufig nur vier oder weniger nach dem Ortskürzel.
Wie lange ist mein Wunschkennzeichen reserviert?
Die genaue Dauer einer Wunschkennzeichen-Reservierung variiert je nach Zulassungsstelle. In der Regel bleibt deine Kombination für mehrere Wochen bis Monate reserviert. Die konkrete Frist erfährst du direkt bei deiner zuständigen Behörde.
Achtung Wird dein Fahrzeug innerhalb dieser Frist nicht zugelassen, verfällt die Reservierung automatisch. Eine erneute Reservierung ist dann nötig und verursacht ggf. erneut die Gebühr.
Kannst du die Reservierung deines Wunschkennzeichens verlängern?
Ja, in vielen Fällen kannst du die Reservierung deines Wunschkennzeichens verlängern – allerdings hängt das von deiner zuständigen Zulassungsstelle ab. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung, was die Reservierungsdauer und Verlängerung betrifft.
Üblicherweise bleibt dein Wunschkennzeichen zwischen 10 und 90 Tagen für dich reserviert. Wenn es in dieser Zeit zu Verzögerungen kommt – etwa, weil dein Fahrzeug noch nicht verfügbar ist – kannst du bei vielen Zulassungsstellen eine Verlängerung der Reservierung beantragen.
So gehst du vor:
Du kannst die Verlängerung meist online, telefonisch, schriftlich oder direkt vor Ort beantragen.
In der Regel brauchst du keine besonderen Unterlagen, manchmal reicht dein Personalausweis oder ein Nachweis der bestehenden Reservierung.
Manchmal musst du die Kombination einfach neu reservieren, wenn eine Verlängerung technisch nicht möglich ist.
Kostet das etwas?
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich
In manchen Städten, wie z. B. Hamburg, kostet die Verlängerung für 90 Tage ca. 10 Euro.
Andere Behörden bieten eine einmalige oder sogar kostenlose Verlängerung an
In manchen Regionen – z. B. Mainz – ist eine Verlängerung gar nicht vorgesehen, und dein Kennzeichen wird nach Ablauf der Frist automatisch wieder freigegeben.
Wichtig: Wenn du die Frist zur Verlängerung verpasst, kann dein Wunschkennzeichen von jemand anderem reserviert werden. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig nachzufragen oder eine Erinnerung zu setzen.
Tipp: Du willst dein Kennzeichen auf keinen Fall verlieren? Dann frag am besten frühzeitig bei deiner Zulassungsstelle nach, ob und wie lange du die Reservierung verlängern kannst – und ob dafür Kosten anfallen.
Nein – wenn du innerhalb desselben Zulassungsbezirks bleibst, kannst du dein bisheriges Kennzeichen für das neue Fahrzeug verwenden. Das gilt auch bei Halterwechsel oder Wiederzulassung nach Abmeldung.
Wichtig: Die Wunschkennzeichengebühr fällt in jedem Fall neu an. Dafür sparst du möglicherweise die Kosten für neue Schilder.
Wenn du mit einem bereits zugelassenen Fahrzeug umziehst, kannst du das bisherige Kennzeichen weiterführen. Dies spart dir Kosten für neue Schilder und eine niedrigere Umschreibegebühr. Bei einer Umschreibung auf z. B. ein Saisonkennzeichen ist ein Wechsel auf das neue Ortskürzel erforderlich.
Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Wunschkennzeichens – auch nicht bei Reservierung. Die Zulassungsbehörde prüft die Verfügbarkeit und behält sich vor, bestimmte Kombinationen aus rechtlichen oder technischen Gründen abzulehnen.
Zudem erfolgt die Zuteilung erst mit der Zulassung des Fahrzeugs. Das Vorprägen von Schildern vor der Zulassung geschieht daher auf eigenes Risiko.