Du hast dein Motorrad oder Auto verkauft? Herzlichen Glückwunsch! Aber Achtung: Mit der Übergabe von Schlüsseln und Papieren endet deine Verantwortung als Halter noch nicht automatisch.
Solange dein Kfz noch auf deinen Namen zugelassen ist, haftest du im schlimmsten Fall weiter – egal, ob es sich um ein Motorrad, Auto oder Wohnmobil handelt.
In diesem Ratgeber erfährst du:
Wir stellen dir auch kostenlose Musterformulare für die Verkaufsmeldung zur Verfügung.
Mit der Veräußerungsanzeige teilst du als bisheriger Halter der Zulassungsstelle und deiner Kfz-Versicherung offiziell mit, dass du dein Fahrzeug verkauft hast.
Warum das wichtig ist? Ganz einfach:
Wichtig: Für die Veräußerungsanzeige bist immer DU als Verkäufer zuständig – nicht der Käufer!
Laut § 13 Abs. IV der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) musst du die Veräußerungsanzeige „unverzüglich“ abgeben – also am besten sofort nach dem Verkauf.
Je eher du die Unterlagen versendest, desto schneller bist du aus der Haftung raus. Am besten schickst du die Mitteilung noch am gleichen Tag an die Zulassungsstelle und deine Versicherung.
Gut zu wissen: Um die Kfz-Steuer musst du dich nicht extra kümmern – die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt automatisch.
Nur in wenigen Fällen kannst du dir die Veräußerungsanzeige sparen:
Machst du deine Meldung nicht rechtzeitig, kann es teuer werden:
Kurz gesagt: Wer schlampig meldet, zahlt im Zweifel doppelt.
Achte darauf, dass die Angaben korrekt sind – so vermeidest du Ärger:
Lass dir den Ausweis des Käufers unbedingt zeigen und notiere alle Daten sorgfältig – so schützt du dich vor Betrug.
Um dir den Aufwand zu sparen, stellen wir dir auf zwei Vorlagen zur Verfügung. Jetzt die Formulare kostenlos downloaden:
Diese Formulare kannst du direkt herunterladen, ausfüllen und per E-Mail, Fax oder Post verschicken. Damit hast du schwarz auf weiß, dass du deiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen bist.
Viele Zulassungsstellen und Versicherungen bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Verkauf deines Fahrzeugs direkt online zu melden. Wichtig dabei: Du musst einen Scan oder ein Foto deines Kaufvertrags hochladen. Daraus muss klar hervorgehen, dass du dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (oder Teil I plus Betriebserlaubnis) übergeben hast. Außerdem muss der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben sein – nur dann kann die Behörde oder die Versicherung den Halterwechsel korrekt bearbeiten.
Tipp: Der einfachste Weg ist den Verkauf online zu melden. Sofern diese Möglichkeit nicht besteht, geht der Versand per E-Mail oder Fax schneller als per Post – so bist du sofort abgesichert.
Viele Motorrad- oder Auto-Besitzer fragen sich: Muss ich mein Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden – oder macht das der Käufer?
Grundsätzlich kannst du dein Motorrad oder Auto vor dem Verkauf selbst abmelden, um sicherzugehen, dass du sofort aus der Verantwortung bist. Das bietet sich vor allem an, wenn du dein Fahrzeug nicht auf der Straße übergibst.
Die Abmeldung erfordert keinen Besuch in der Zulassungsstelle, diese kann online erledigt werden. Hier findest du einfach und schnell das Onlineportal deiner Zulassungsstelle!
Wird dein Fahrzeug angemeldet verkauft, musst du den Verkauf unbedingt unverzüglich bei der Zulassungsstelle melden, damit du nicht haftest, falls der Käufer es nicht ummeldet.
Der Verkauf deines Motorrads oder Autos ist erst dann wirklich erledigt, wenn du deine Veräußerungsanzeige versendet hast. Nur so schützt du dich vor späteren Kosten, Strafen oder rechtlichem Ärger.
Mit unseren kostenlosen Musterformularen erledigst du das in wenigen Minuten – einfach herunterladen, ausfüllen, versenden, fertig.
Wo muss ich die Veräußerungsanzeige hinschicken?
Die Veräußerungsanzeige geht an zwei Stellen:
Endet für mich die Versicherung nach dem Verkauf automatisch?
Nein! Deine Motorrad- oder Kfz-Versicherung endet erst, wenn der Käufer das Fahrzeug umgemeldet hat und du deine Versicherung informiert hast. Nutze dafür unbedingt unsere kostenlose Vorlage. Erst danach bist du aus dem Schneider.
Muss ich mich um die Kfz-Steuer selbst kümmern?
Nein! Die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt automatisch über den Halterwechsel oder die Abmeldung. Du musst keine separate Meldung machen.
Was passiert, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet?
Solange dein Name im Fahrzeugschein steht, bleibst du rechtlich der Halter.
Das heißt: Bußgelder, Strafzettel oder sogar Schäden können auf dich zurückfallen – deshalb unbedingt die Veräußerungsanzeige schicken!
Brauche ich für die Veräußerungsanzeige ein offizielles Formular?Nein, es gibt kein Pflicht-Formular. Du kannst aber unsere kostenlosen Vorlagen nutzen – so stellst du sicher, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind.