Zusätzliche Unterlagen je nach Fall:
Damit die Online-Zulassung funktioniert, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Du benötigst:
Die Dauer der Motorrad-Anmeldung hängt stark davon ab, wie gut du vorbereitet bist und welchen Weg du wählst. Vor Ort dauert der eigentliche Vorgang bei vollständigen Unterlagen meist nicht länger als 15 bis 30 Minuten. Hinzu kommt jedoch die Wartezeit, die je nach Zulassungsstelle und Saison stark variieren kann. Gerade im Frühjahr sind Termine oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
Deutlich schneller geht es bei der Online-Zulassung. Ist alles korrekt eingereicht, ist der Vorgang häufig innerhalb weniger Minuten abgeschlossen. Du erhältst direkt eine digitale Bestätigung und kannst dein Motorrad sofort nutzen.
Unabhängig davon solltest du ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplanen. Dazu gehören der Abschluss der Versicherung, die Terminbuchung bei der Zulassungsstelle sowie gegebenenfalls die Reservierung eines Wunschkennzeichens. Wer alles rechtzeitig organisiert, vermeidet unnötige Verzögerungen.
Liegt das CoC-Dokument vor, kannst du dein Motorrad bei der deutschen Zulassungsstelle nahezu genauso anmelden wie ein inländisches Fahrzeug. Zusätzlich benötigst du den Kaufvertrag, die eVB-Nummer deiner Versicherung sowie einen Identitätsnachweis.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Neufahrzeugen geboten. Als Neufahrzeug gilt ein Motorrad, das weniger als sechs Monate alt ist oder weniger als 6.000 Kilometer Laufleistung hat. In diesem Fall musst du die Mehrwertsteuer in Deutschland entrichten, selbst wenn sie im Kaufland bereits gezahlt wurde. Die im Ausland gezahlte Steuer kannst du dir in der Regel erstatten lassen.Zusätzlich fallen bei Importen aus Nicht-EU-Ländern häufig Zoll- und Einfuhrabgaben an. Diese können den Gesamtpreis des Motorrads deutlich erhöhen. Auch die technische Anpassung an europäische Vorschriften, etwa bei Beleuchtung, Abgaswerten oder Tachometeranzeige, kann erforderlich sein.
Plane bei einem Nicht-EU-Import daher mehr Zeit, höhere Kosten und einen erhöhten bürokratischen Aufwand ein. Die Bearbeitungsdauer bis zur endgültigen Zulassung ist hier meist deutlich länger als bei einem EU-Fahrzeug.Ziehst du in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis, musst du dein Motorrad auf deine neue Adresse ummelden. Gleiches gilt, wenn du ein gebrauchtes Motorrad von einem Vorbesitzer übernimmst und dieses auf deinen Namen zulassen möchtest. Der Ablauf ähnelt dabei stark der regulären Anmeldung.
Unterlagen für die Ummeldung:Wichtig ist, dass die Ummeldung unverzüglich erfolgt. Wer zu lange wartet, riskiert ein Bußgeld. Eine feste Frist gibt es zwar nicht bundesweit einheitlich, dennoch solltest du den Termin möglichst zeitnah nach Umzug oder Kauf wahrnehmen.
Der größte Vorteil liegt in den geringeren laufenden Kosten. Während der Ruhezeit fallen weder Versicherungsbeiträge noch Kfz-Steuer an. Außerdem sparst du dir den jährlichen Aufwand für das An- und Abmelden deines Motorrads, da das Saisonkennzeichen dauerhaft bestehen bleibt.
Dem stehen jedoch auch einige Einschränkungen gegenüber. Außerhalb des festgelegten Zeitraums darfst du dein Motorrad weder fahren noch im öffentlichen Raum abstellen. Es muss auf einem privaten Stellplatz, etwa in einer Garage oder auf dem eigenen Grundstück, stehen. Spontane Ausfahrten an sonnigen Wintertagen sind damit ausgeschlossen.
Ein praktischer Vorteil betrifft die Hauptuntersuchung: Liegt der TÜV-Termin in der Winterpause, verschiebt er sich automatisch auf den ersten Monat der neuen Saison. Du musst dein Motorrad also nicht extra außer Betrieb setzen oder zur Prüfung transportieren lassen.
Die Gebühren für Wunschkennzeichen sind bundesweit einheitlich geregelt:
Die Kosten für die Anmeldung oder Ummeldung eines Motorrads sind überschaubar und bundesweit relativ ähnlich. Für eine Neuzulassung solltest du mit etwa 26 bis 30 Euro rechnen. Eine Ummeldung ist meist etwas günstiger und liegt zwischen 15 und 25 Euro. Möchtest du ein zuvor abgemeldetes Motorrad wieder zulassen, bewegen sich die Kosten in der Regel zwischen 20 und 30 Euro.
Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn du dich für ein Saisonkennzeichen entscheidest oder ein Wunschkennzeichen möchtest. Das Saisonkennzeichen kostet etwa 28 Euro extra, das Wunschkennzeichen insgesamt 12,80 Euro. Nicht enthalten sind die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst, die je nach Anbieter variieren.
| Vorgang | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Neuzulassung | 26–30 € |
| Ummeldung | 15–25 € |
| Wiederzulassung | 20–30 € |
| Saisonkennzeichen | + ca. 28 € |
| Wunschkennzeichen | + 12,80 € |
Ebenso problematisch sind unvollständige Unterlagen, etwa wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt oder bei einer Vertretung keine gültige Vollmacht vorgelegt wird. Wer sein Motorrad ohne Kennzeichen bewegt oder ohne Transport zur Zulassungsstelle fährt, riskiert zusätzlich ein Bußgeld.
Bei der Online-Zulassung scheitert es häufig an der Technik. Nicht aktivierte Online-Ausweisfunktionen, fehlende PINs oder Kennzeichen ohne Sicherheitscodes machen den digitalen Prozess unmöglich. Ein kurzer Check der Voraussetzungen vorab erspart hier viel Frust.
Prüfe vorab, ob dein Motorrad alle technischen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere eine gültige Hauptuntersuchung. Überlege dir, ob ein Saisonkennzeichen oder Wunschkennzeichen für dich sinnvoll ist, und entscheide rechtzeitig, ob du den Weg über die Zulassungsstelle oder die Online-Anmeldung gehen möchtest.
Wenn du diese Punkte beachtest, steht deiner ersten Fahrt mit dem neu angemeldeten Motorrad nichts mehr im Weg.Vor Ort dauert die Anmeldung bei vollständigen Unterlagen meist 15 bis 30 Minuten. Die Wartezeit auf einen Termin kann je nach Region und Saison jedoch deutlich länger sein. Bei der Online-Zulassung ist der Vorgang oft innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.
Die Kosten liegen je nach Vorgang zwischen etwa 15 und 30 Euro. Zusatzkosten entstehen für Wunschkennzeichen oder ein Saisonkennzeichen. Die Kennzeichenschilder selbst sind nicht in den Gebühren enthalten.
Nein, für die Zulassung ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Bei Motorrädern ist die Abgasuntersuchung bereits in der HU enthalten.
Nein, ein Motorrad ohne Kennzeichen darf nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für TÜV- oder Zulassungsfahrten ist ein Transport erforderlich.
In vielen Städten ist eine Online-Zulassung möglich. Voraussetzung sind ein Personalausweis mit Online-Funktion, ein NFC-fähiges Gerät, eine eVB-Nummer und Kennzeichen mit Sicherheitscodes.
Ja, bei einem Umzug musst du dein Motorrad unverzüglich ummelden. Das Kennzeichen darf inzwischen bundesweit behalten werden.