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Motorrad anmelden

26 NOVEMBER 2021
Ratgeber Motorrad Ankauf

Motorrad anmelden

Motorrad anmelden: Die Checkliste für den Zulassungstermin

Sommerzeit ist Motorradzeit. Wenn du gerade dein erstes Motorrad gekauft oder ein altes Bike reaktiviert hast, steht jedoch zunächst jede Menge Bürokratie an. Bevor du dich auf die Straße wagen kannst, musst du dein Motorrad anmelden. Damit du nicht mit Frust, aber ohne Kennzeichen von der Zulassungsstelle zurückkehrst, erfährst du hier, wie du dein Motorrad ganz einfach anmeldes.

Checkliste Motorrad anmelden: Diese Unterlagen brauchst du Dein Motorrad musst du bei der Kfz-Zulassungsstelle in dem Landkreis an- oder ummelden, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Besonders zum Saisonbeginn sind die Wartezeiten aber meist unerträglich lang. Informiere dich daher vorher, ob du einen Termin online oder telefonisch buchen kannst oder sogar musst.

Welche Dinge sind unbedingt notwendig, wenn du dein Motorrad anmelden willst?

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (früherer Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • bei Neuzulassung: Besitznachweis (Kauf- oder Leasingvertrag) sowie CoC-Papiere für den Nachweis der EU-Typgenehmigung
  • bei gebrauchten Motorrädern: gültige Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung

Alle notwendigen Unterlagen solltest du nach dem Unterschreiben des Kauf- oder Leasingvertrages sowie nach dem Abschluss der Motorradversicherung erhalten. In den meisten Fällen reicht den Zulassungsstellen ein TÜV-Stempel in der Zulassungsbescheinigung. Wenn du allerdings auf Nummer Sicher gehen willst, empfehlen wir dir einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung des Bikes dabei zu haben. Auch bei einem älteren Motorrad, das du reaktivierst, musst du zunächst die Hauptuntersuchung durchführen lassen. Denke jedoch daran, dass du das Bike nicht fahren darfst und es anderweitig zum Check transportieren musst.

Folgende Unterlagen müssen bei der Zulassung vorliegen:

  • Vereins- oder Handelsregisterauszug (bei Vereins- oder Firmenfahrzeugen)
  • Vollmacht (wenn du selbst zum Anmeldetermin verhindert bist)
  • vorausgefülltes SEPA-Lastschrift­mandat zur Zahlung der Kfz-Steuer (oft als Download bei der Zulassungsstelle erhältlich

Muss ich mein Motorrad selbst anmelden? Viele Kfz-Zulassungsstellen sind nur wenige Stunden in der Woche geöffnet – und das meist zur Arbeitszeit. Kannst du nicht selbst zum Termin erscheinen, darf jedoch auch eine beliebige andere Person dein Motorrad anmelden. Dazu musst du lediglich zwei Vollmachten ausstellen und unterschreiben. Vollmacht Nummer Eins besagt, dass die Anmeldung des Bikes in deinem Auftrag erfolgt. Mit der zweiten Vollmacht stimmst du der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zu. Denke daran, der bevollmächtigten Person alle notwendigen Unterlagen inklusive einer Ausweiskopie auszuhändigen. Tipp: Mittlerweile gibt es Dienstleister (Anmeldeservice) die durchaus auch schneller einen Termin zur Zulassung anbieten können.

Motorrad im Ausland gekauft – kann ich es dennoch anmelden? Auch im Ausland gekaufte Motorräder kannst du grundsätzlich ganz normal bei der Kfz-Zulassungsstelle in deiner Stadt oder deinem Landkreis anmelden. Am einfachsten ist es, wenn du das Bike in einem anderen EU-Land gekauft hast, da die Verfahren zur Anmeldung ähnlich sind. Ein wenig komplizierter wird es, wenn das Motorrad aus einem Land außerhalb der EU stammt. Hier musst du unbedingt auf die EU-Typgenehmigung, auch als Certificate of Conformity bekannt, achten oder alternativ ein entsprechendes Einzelgutachten vorlegen.

Motorräder, die grundsätzlich zum EU-Import bestimmt sind (z.B. Harley-Davidson) oder aus einem EU-nahen Land stammen (z.B. Schweiz), verfügen in der Regel über die Typgenehmigung. Achte jedoch darauf, dass du die Mehrwertsteuer bei Neufahrzeugen in Deutschland bezahlen musst. Zudem können hohe Zoll- und Importgebühren hinzukommen.

Motorrad ummelden: Darauf solltest du achten Du ziehst um oder kaufst ein gebrauchtes Motorrad vom Vorbesitzer ab? Dann musst du dein Motorrad ummelden. Der Vorgang ist ähnlich zur Anmeldung, hat jedoch ein paar Besonderheiten. Auf jeden Fall solltest du dich zeitnah um einen Termin bemühen.

Ohne folgende Unterlagen kannst du nicht dein Motorrad ummelden:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültige Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

Sollte der Vorbesitzer das Zweirad bereits abgemeldet haben, musst du zum Termin bei der Kfz-Meldestelle neben der Zulassungsbescheinigung Teil I auch Teil II mitbringen (Stempel über die Abmeldung in Teil II). Auf Wunsch kannst du das alte Kennzeichen auch gegen ein neues Exemplar tauschen. Mittlerweile ist es jedoch selbst bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten.

Um die Abmeldung bei Kfz-Zulassungsstelle, Finanzamt und Versicherung muss sich der Vorbesitzer keine Gedanken machen. Sobald du dein Bike auf deinen Namen umgeschrieben hast, wird er durch die Zulassungsstelle überall abgemeldet.

Nach dem Umzug musst du dein Motorrad ummelden, selbst wenn du weiterhin im selben Ort wohnst. Dafür hast du allerdings nur 14 Tage Zeit, ansonsten droht ein Bußgeld.

Statt ständiger An- und Abmeldung: Saisonkennzeichen Im Winter kannst du dein Motorrad praktisch nicht nutzen. Dennoch würden Versicherungsbeiträge und Steuern anfallen, wenn das Bike auch in der kalten Jahreszeit angemeldet ist. Um das zu verhindern, kannst du dich für ein Saisonkennzeichen entscheiden.

Je nach Bedarf ist das Saisonkennzeichen zwischen zwei und elf Monate gültig. Die Beantragung kostet circa 28 Euro, zudem kannst du das Bike außerhalb der Saison nicht nutzen. Dafür sparst du dir jedoch die Kosten für die regelmäßige An- und Abmeldung und musst keinerlei Gebühren an Finanzamt und Versicherung bezahlen. Man muss allerdings fairerweise dazu sagen, dass die Ersparnis hier nicht sonderlich hoch ausfällt und man im Falle eines sonnigen Tages, im März oder November, das Bike dann leider stehen lassen muss.

Liegt der TÜV-Termin zur Hauptuntersuchung in der Ruhephase, verschiebt sich dieser auf den ersten Monat der Saison. Für den abgemeldeten Zeitraum benötigst du allerdings einen geeigneten Stellplatz. Das Parken an der Straße stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar.

Motorrad anmelden – auch mit Wunschkennzeichen möglich Sofern dein Wunschkennzeichen noch nicht vergeben ist, kannst du dieses auch bei der Motorrad-Anmeldung beantragen. Reservierst du es bereits online, musst du dafür 2,60 Euro zahlen. Bei der eigentlichen Zulassung kommen noch einmal 10,20 Euro obendrauf. Die Kosten für das Wunschkennzeichen sind bundeseinheitlich geregelt. Die Reservierung bieten Zulassungsstellen selbst, aber auch viele Online-Dienstleister an und bleibt 30 Tage lang bestehen.

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