Motorrad abmelden

Wie wird das Motorrad ordnungsgemäß abgemeldet?

Es gibt verschiedene gute Gründe dafür, das Motorrad abzumelden. Der eine nutzt sein Gefährt nur im Sommer, wenn es warm genug ist, der andere hört möglicherweise aus Altersgründen ganz auf, damit zu fahren. Wieder ein anderer muss längere Zeit aus Krankheitsgründen aussetzen oder das Motorrad wird verkauft und eine Neuanschaffung ist noch nicht in Sichtweite. Insofern ist also zu unterscheiden, ob das Motorrad nur befristet oder vollständig abgemeldet werden soll.

Wichtiger Hinweis: Am Tag der Abmeldung darfst du das Motorrad noch mit dem entwerteten Kennzeichen im Straßenverkehr bewegen, um damit zum Beispiel nach Hause in die Garage, zum Käufer oder Händler oder gegebenenfalls zum Schrottplatz zu fahren.

Zu bedenken ist aber schon, dass potenzielle Käufer mit einem abgemeldeten Motorrad in den nächsten Tagen keine Probefahrt mehr machen dürfen.

Was brauche ich um mein Motorrad abzumelden?

Die Zulassungsstelle kann das Motorrad abmelden, wenn ihr der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung, der Personalausweis und das Kennzeichen vorgelegt werden. Zur besseren Übersicht hier eine kleine Checkliste für die Abmeldung eines Motorrades:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I oder der alte Fahrzeugschein
  2. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  3. Kfz-Kennzeichen
  4. Verwertungsnachweis für den Fall, dass das Fahrzeug verschrottet wird (ausgestellt vom Verwertungsunternehmen)


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Modell

Modell Die umgangssprachliche Handelsbezeichnung ( z.B. CBR 600F, R 1200GS oder XL 1200 Sportster). Falls Sie diese nicht kennen, schauen Sie in die Zulassungsbescheinigung Teil I Feld D3 oder die Bedienungsanleitung

Modell help_outline

Allgemeiner Zustand


Neuwertiger Zustand
Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Optik und an der Technik.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei sehr genauer Prüfung keine Mikrokratzer oder andere Abnutzungserscheinungen feststellen kann. Die Basis für diese Bewertung ist der Zustand bei Erstauslieferung, d.h. der ehemalige Neuzustand des entsprechenden Herstellers.
Sehr gut
Mängelfrei, aber mit minimalen Gebrauchsspuren. Technisch und optisch einwandfrei mit sehr geringen Verschleiß, die man nur bei genauem Prüfen erkennen kann.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man nur bei näherer Betrachtung ganz leichte Gebrauchsspuren finden kann. Diese minimalen Gebrauchsspuren sollten sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung widerspiegeln. Entsprechend niedrig ist auch der Verschleißgrad der Technik.
Leichte Gebrauchsspuren
Fahrzeuge ohne größere optische Mängel, aber mit Gebrauchsspuren wie z.B. Mikro- Kratzern im Lack oder leichtem Abrieb an Sitzflächen oder Gummiteilen.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung widerspiegeln.
Pflegebedürftig
Das Fahrzeug hat schon deutliche Abnutzungserscheinungen, stärkere Gebrauchsspuren oder leichte optische Schäden. Unter Umständen auch Korrosions- und Lackmängel durch Witterungsverhältnisse.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt weitere Verschleißspuren
Mangelhaft
Fahrzeuge in schlechtem Gesamtzustand. Umfangreiche optische Mängel sind aus der Entfernung selbst für Laien unschwer zu erkenne. Fahrzeuge, die nicht zwingend komplett sind.

Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt.
Verunfallt / beschädigt
Nicht fahrbereite Motorräder, die durch Unfälle oder technische Schäden wie z.B. Motorschäden oder andere Defekte nicht mehr nutzbar sind. Im weiteren Sinne gehören auch Schrott bzw. Bastlerfahrzeug zur Ersatzteilgewinnung sowie wirtschaftliche Totalschäden dazu. (Fahrzeuge bei denen eine Aufbereitung bzw. Reparatur unwirtschaftlich ist)

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Wenn du weder Lust noch Zeit für Behördengänge hast

Ein Motorrad kann entweder online abgemeldet werden oder du bevollmächtigst eine andere Person deines Vertrauens, die Abmeldung zu erledigen. Im letzteren Fall muss die Person zusätzlich ihren eigenen Personalausweis dabei haben.

Die Online-Abmeldung ist nur für relativ junge Fahrzeuge möglich, die erst nach dem 1. Januar 2015 erstmalig zugelassen worden sind. Seit diesem Zeitpunkt wurden Sicherheitscodes sowohl in die Stempelplaketten als auch in den Teil I der Zulassungsbescheinigung eingearbeitet, was ein solches Online-Verfahren ermöglicht. Um online das Motorrad abmelden zu können, brauchst du außerdem noch einen neuen elektronischen Personalausweis, das Ausweislesegerät sowie die spezielle Ausweis-App des Bundes.

Lass uns ruhig mal über Geld reden

Wir wären nicht in Deutschland, wenn das Ganze nicht komplex gestaffelte Gebühren kosten würde. Allerdings gibt es dazu keine bundeseinheitliche Regelung, sondern die Gebühren hängen vom jeweilig zuständigen Zulassungsbezirk ab. Mit den folgenden Angaben (Stand 2018) wird der Versuch gemacht, dir in Ansätzen einen kleinen Überblick zu vermitteln:

  • Motorrad abmelden (eigener Zulassungsbezirk): 5,60 €
  • Beantragung des Wunschkennzeichens: 10,20 €
  • Beantragung eines Saisonkennzeichens: 30,- €
  • Allgemeine Betriebserlaubnis: 26,30 € (Neuzulassung ABE 1 oder K)
  • Ohne die allgemeine Betriebserlaubnis und Technik: 41,60 € (Neuzulassung ABE 3 oder E)
  • Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirks mit Wechsel des Fahrzeughalters: 17,- €
  • Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk, wobei der Fahrzeughalter und das Kennzeichen wechseln können: 29,- €
  • Wiederinbetriebnahme nach einer Stilllegung, wobei Fahrzeughalter und Zulassungsbezirk unverändert bleiben: 12,- €

Motorrad abmelden ist eine buchbare Dienstleistung

Für all diejenigen, die nicht die Zulassungsstelle aufsuchen möchten und auch keinen Vertreter haben, gibt es Dienstleister, die diese Aufgabe für ein zusätzliches Honorar gern übernehmen.

Tipp: Gerade in Zulassungsstellen mit langen Wartezeiten kann durch eine Dienstleister die Abmeldung beschleunigt werden. Derartige Firmen buchen nämlich mit Vorlauf regelmäßig Termine in den Behörden.

Probleme bei der Abmeldung?

Was ist wenn ein Käufer das Motorrad nicht ab- oder ummeldet? Wer haftet im Falle eines Unfalls?
Rechtlich gesehen haftet der Käufer ab Kaufdatum und Kaufuhrzeit für entstehende Schäden. Deshalb ist es wichtig, dass Datum und die Uhrzeit im Kaufvertrag zu dokumentieren. Mit einer Veräußerungsanzeige (einfach Kopie vom Kaufvertrag senden) bei Versicherung und Zoll enden auch die Zahlungsverpflichtungen. Meldet der neue Bitzer nicht ab oder um, dann wird er direkt von der Versicherung angeschrieben und über seine Pflichten aufgeklärt. Weigert sich der Käufer weiterhin, wird das Motorrad früher oder später durch die Behörden zwangsabgemeldet.

Zwangsabmeldung: Was ist das und wie funktioniert es?
Eine korrekte Motorrad-Anmeldung ist natürlich auch dafür da, dass die rechtlichen Pflichten in Form einer abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherung und abgeführten KFZ-Steuer eingehalten werden. Solltest du oder der neue Fahrzeugbesitzer die KFZ-Steuer oder deine Versicherungsbeiträge nicht bezahlt haben, kann es zu einer Zwangsstilllegung (Zwangsabmeldung) kommen. Dasselbe gilt für den fehlenden TÜV. In dem Fall wird ein Mitarbeiter von einer Zulassungsstelle in den Außendienst gesandt, der an den Fahrzeugen die Kennzeichen entwertet. Die Fahrzeuge dürfen, dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Beim Fahren ohne Zulassung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich zieht.

Abmeldung bei verlorenen Zulassungsdokumenten?
Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I benötigst du die entsprechenden Formulare der jeweiligen Zulassungsstelle deiner Gemeinde/ Stadt (Anrufen oder auf der entsprechenden Website suchen). Des Weiteren wird eine Verlusterklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Diebstahl zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizei), Personalausweis oder Reisepass (Kopie), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief im Original) und der Hauptuntersuchungsbericht im Original benötigt.

Bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II benötigst du ebenfalls die entsprechenden Formulare der jeweiligen Zulassungsstelle deiner Gemeinde/ Stadt (Anrufen oder auf der entsprechenden Website suchen). Des Weiteren wird eine Versicherung an Eides statt vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Diebstahl zusätzlich eine Diebstahlanzeige der Polizei), Personalausweis oder Reisepass (Kopie), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Hauptuntersuchungsbericht im Original benötigt.

Wichtig: Eine Verlust kann nur der Behörde erklärt werden, in der der das KFZ einmal zugelassen wurde. Andere Behörden weigern sich in der Regel oder müssen vorher eine Erlaubnis einholen.

Was kann ich machen, wenn die Versicherung trotz Abmeldung die Beiträge einzieht?
Nach einer Abmeldung meldet die Zulassungsstelle der Versicherung die Stilllegung .Sollte es dabei Probleme geben, kannst du die Versicherung auch normal Kündigen ( z.B. per E-MAIL) oder eine Kopie vom Kaufvertrag zusenden wenn du das Fahrzeug angemeldet verkauft hast. Sollte die Versicherung schon abgebucht haben, kannst du deine Beiträge zurückfordern.