Damit der Verkauf reibungslos abläuft, solltest du den Ablauf genau kennen. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten es gibt, wie du die Restschuld berechnest und wie Käufer, Verkäufer und Bank den Verkauf sicher abwickeln können.
Die kurze Antwort lautet: Ja.
Ein laufender Motorradkredit bedeutet nicht automatisch, dass du dein Motorrad bis zum Ende der Finanzierung behalten musst. In den meisten Fällen kannst du dein Motorrad jederzeit verkaufen – allerdings muss zunächst die offene Finanzierung berücksichtigt werden.Der wichtigste Unterschied zu einem bereits bezahlten Motorrad besteht darin, dass die Bank häufig die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit verwahrt. Erst nach vollständiger Tilgung des Kredits wird dieses Dokument wieder freigegeben. Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein Verkauf zwar nicht unmöglich, aber deutlich komplizierter.
Deshalb sollte bereits vor dem Verkauf geklärt werden:Viele Käufer und Verkäufer fragen sich, wem das Motorrad während einer laufenden Finanzierung eigentlich gehört.
Hier muss zwischen Besitz, Halter und Eigentum unterschieden werden.Du bist während der Finanzierung selbstverständlich der Halter des Motorrads. Du darfst es fahren, versichern und im Alltag nutzen.
Als Sicherheit für den Kredit wird das Motorrad jedoch häufig sicherungsübereignet. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Bank bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens bestimmte Rechte am Fahrzeug besitzt. Deshalb verbleibt die Zulassungsbescheinigung Teil II oft bei der Bank.
Erst wenn das Darlehen vollständig beglichen wurde, gibt die Bank die Fahrzeugpapiere frei und ihre Sicherungsrechte erlöschen.Gut zu wissen: Nicht jede Bank verwahrt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Einige Kreditinstitute verzichten mittlerweile darauf oder geben sie nach kurzer Zeit wieder heraus. Ein Blick in den Darlehensvertrag oder ein kurzer Anruf bei der Bank schafft schnell Klarheit.
Der klassische Ratenkredit ist die am häufigsten gewählte Finanzierungsform beim Motorradkauf.
Dabei erhältst du den gesamten Kaufpreis als Darlehen und zahlst diesen in gleichbleibenden monatlichen Raten inklusive Zinsen zurück.Möchtest du das Motorrad während der Laufzeit verkaufen, muss der offene Kreditbetrag zunächst vollständig abgelöst werden.
Diese Finanzierung eignet sich besonders, wenn du das Motorrad langfristig behalten möchtest und planbare Monatsraten bevorzugst.In den vergangenen Jahren ist die Ballonfinanzierung auch bei Motorrädern immer beliebter geworden.
Hier zahlst du während der Laufzeit vergleichsweise niedrige Monatsraten. Am Ende der Finanzierung bleibt jedoch eine höhere Schlussrate – der sogenannte Ballon.Möchtest du dein Motorrad vor Ablauf der Finanzierung verkaufen, wird die gesamte Restschuld einschließlich der noch offenen Schlussrate berücksichtigt. Deshalb solltest du dir von deiner Bank immer eine aktuelle Ablösesumme berechnen lassen.
Gerade bei Ballonfinanzierungen lohnt sich ein Vergleich zwischen dem aktuellen Marktwert des Motorrads und der verbleibenden Restschuld.
Im Gegensatz zum klassischen Kredit bist du beim Leasing in der Regel nicht Eigentümer des Motorrads. Du nutzt das Fahrzeug lediglich für die vereinbarte Vertragslaufzeit.
Ein Verkauf ist daher normalerweise nicht möglich.Wer sein geleastes Motorrad vorzeitig abgeben möchte, sollte sich direkt an den Leasinggeber wenden. Je nach Vertrag können dabei zusätzliche Kosten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Lass dir die aktuelle Restschuld und möglichst auch die Ablösesumme zum gewünschten Verkaufstermin mitteilen.
Die Ablösesumme berücksichtigt neben dem offenen Kreditbetrag gegebenenfalls auch bereits aufgelaufene Zinsen oder vertraglich vereinbarte Gebühren.
Mit diesem Betrag weißt du genau, welche Summe mindestens erzielt werden muss, um den Kredit vollständig abzulösen.
Viele Verkäufer orientieren sich ausschließlich an Online-Anzeigen. Dabei handelt es sich jedoch meist um Angebotspreise, nicht um tatsächlich erzielte Verkaufspreise.
Berücksichtige deshalb unter anderem:
Dazu gehören:
Verschweige niemals, dass das Motorrad noch finanziert ist.
Die meisten Käufer haben Verständnis dafür – vorausgesetzt, der Ablauf wird offen kommuniziert.Erkläre bereits im ersten Gespräch:
Heute beträgt die offene Restschuld noch 7.800 Euro.
Die Bank berechnet eine Ablösesumme von 7.860 Euro, da bis zum geplanten Ablösetermin noch Zinsen anfallen.
Verkaufst du das Motorrad für 9.500 Euro, kann der Kredit vollständig zurückgezahlt werden. Nach der Ablösung verbleiben dir 1.640 Euro, abzüglich möglicher Verkaufs- oder Zulassungskosten.
Dieses einfache Beispiel zeigt, warum die genaue Ablösesumme vor dem Verkauf bekannt sein sollteJe nach Käufer, Bank und Finanzierungsvertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Nach Eingang der Ablösesumme gibt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II frei und sendet sie entweder direkt an dich oder stellt sie zur Abholung bereit.
Anschließend kannst du das Motorrad wie jedes andere Fahrzeug verkaufen.
Vorteile
Nicht jeder möchte oder kann den Kredit vor dem Verkauf aus eigener Tasche begleichen. In diesem Fall wird häufig der Verkaufserlös direkt für die Ablösung verwendet.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
Diese Variante funktioniert sowohl bei Privatverkäufen als auch beim Verkauf an einen Händler.
Anschließend bestätigt die Bank die Tilgung und veranlasst die Freigabe der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Diese Variante bietet beiden Seiten ein hohes Maß an Sicherheit.
Diese Frage wird häufig gestellt. Die Antwort lautet: In den meisten Fällen nein.
Ein Kreditvertrag wird zwischen Bank und Kreditnehmer geschlossen.
Möchte ein Käufer den bestehenden Kredit übernehmen, muss die Bank einer sogenannten Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen.Da hierfür erneut eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden muss, kommt diese Variante in der Praxis nur selten vor.
Fast immer wird der bestehende Kredit vollständig abgelöst und der Käufer finanziert das Motorrad – falls gewünscht – über einen eigenen Kredit.
Gerade bei:
kann die offene Restschuld höher sein als der aktuelle Marktwert.
Beispiel:
| Restschuld: | Aktueller Verkaufspreis: | Es fehlen: |
|---|---|---|
| 9.300 Euro | 8.200 Euro | 1.100 Euro |
Diese Differenz musst du aus eigenen Mitteln begleichen, damit die Bank den Kredit vollständig freigibt.
Erst danach kann die Zulassungsbescheinigung Teil II herausgegeben werden.
Der umgekehrte Fall ist natürlich deutlich angenehmer.
Beispiel
| Restschuld: | Verkaufspreis: | Es verbleiben: |
|---|---|---|
| 5.900 Euro | 8.100 Euro | 2.200 Euro |
Dieser Betrag steht dir selbstverständlich zu.
Eine Alternative ist der Verkauf über eine professionelle Motorrad-Ankaufsplattform.
Über estimoto kannst du dein Motorrad kostenlos bewerten lassen und erhältst Angebote von geprüften Händlern aus dem Netzwerk.
Ein laufender Kredit bedeutet nicht, dass du dein Motorrad bis zum Ende der Finanzierung behalten musst.
Wichtig ist vor allem eine gute Vorbereitung:
Ob Privatverkauf oder Händlerverkauf – beide Wege sind möglich. Entscheidend ist, dass die Finanzierung sauber beendet wird und alle Beteiligten Klarheit über den Ablauf haben.
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann sein finanziertes Motorrad sicher, rechtssicher und ohne unnötigen Stress verkaufen.
Ja, ein finanziertes Motorrad kann grundsätzlich auch während der laufenden Finanzierung verkauft werden. Allerdings muss der offene Kredit vor der endgültigen Übergabe berücksichtigt werden. In den meisten Fällen muss die Finanzierung zunächst abgelöst werden, bevor die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II freigibt.
Ja, der Verkauf ist trotzdem möglich. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei vielen Finanzierungen als Sicherheit von der Bank verwahrt. Sobald der Kredit vollständig abgelöst wurde, gibt die Bank die Unterlagen frei.
Der Ablauf sollte deshalb vor dem Verkauf mit der Bank abgestimmt werden.
Die aktuelle Restschuld kannst du direkt bei deiner Bank erfragen. Noch besser ist es, eine konkrete Ablösesumme anzufordern.
Diese zeigt dir, welchen Betrag du zahlen musst, um den Kredit sofort vollständig zu beenden.
In der Regel nein.
Ein Verkauf ohne Zustimmung der Bank ist problematisch, da das Motorrad häufig als Sicherheit für den Kredit dient. Außerdem benötigt der Käufer die Fahrzeugpapiere, um das Motorrad ordnungsgemäß zu übernehmen.
Der sichere Weg ist immer die vorherige Abstimmung mit der Bank.
Das ist theoretisch möglich, kommt in der Praxis aber selten vor.
Die Bank müsste einer Vertragsübernahme zustimmen und die Bonität des neuen Kreditnehmers prüfen. Meist wird deshalb der bestehende Kredit abgelöst und der Käufer schließt bei Bedarf eine eigene Finanzierung ab.
Ja. Bei einer Ballonfinanzierung muss allerdings die komplette verbleibende Kreditsumme inklusive Schlussrate berücksichtigt werden.
Vor dem Verkauf solltest du deshalb unbedingt eine aktuelle Ablösesumme bei der Bank anfordern.
Oft ja. Viele Händler haben Erfahrung mit laufenden Finanzierungen und können die Ablösung direkt mit der Bank koordinieren.
Dadurch reduziert sich der organisatorische Aufwand für den Verkäufer erheblich.