Der normale Weg zu einer neuen Maschine führt entweder über einen Händler oder eines der gängigen Gebrauchtportale. Und dann gibt es noch den Weg des Importes. Doch was ist ein Importmotorrad, ein Grauimport, ein Reimport und welche Vor- und Nachteile bergen diese Varianten? Wir von estimoto lichten für euch den Begriffsdschungel.
Allgemein gesprochen ist ein Import das Einführen von Waren aus dem Ausland. Für den Begriff an sich ist es dabei unerheblich, ob das Motorrad von innerhalb der europäischen Union nach Deutschland kommt oder aus einem Nicht-EU-Land, es ist immer ein Import. Von einem Grauimport wird gesprochen, wenn ein Motorrad (Neufahrzeug) bei einem Händler im Ausland gekauft und dann nach Deutschland eingeführt wird. Als Reimport bezeichnet man Maschinen, die in der Vergangenheit von Deutschland ins Ausland gingen und nun wieder zurück nach Deutschland kommen. Im Volksmund wird aber fast immer jeder dieser Begriffe mit einem Motorrad, egal ob neu oder bebraucht, aus dem Ausland verbunden.
Bei einem Import innerhalb der europäischen Union fallen keine Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer an. Ausnahmen sind Neufahrzeuge, bei welchen die Mehrwertsteuer im Importland zu entrichten ist.
Achtung! Gebrauchtfahrzeuge, welche zum Zeitpunkt des Kaufs weniger als 6.000 km auf dem Tacho haben oder jünger als sechs Monate sind, gelten als Neufahrzeuge! Somit kann bei der Zulassung des Motorrades in Deutschland die MwSt fällig werden. Mit diesem einfachen Tool könnt ihr nach dem Beantworten einiger einfachen Fragen schnell prüfen, ob für das Fahrzeug die MwSt abgeführt werden muss.
Wird ein Motorrad aus einem Nicht-EU-Land importiert, fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Die Einfuhrumsatzsteuer beläuft sich auf 19%, die Höhe des Zolls richtet sich nach dem Ursprungsland und dem Hubraum der Maschine. Auf der Seite www.zolltarifnummern.de findet ihr unter der Position 8711 (diese Nummer in der Suche eingeben) alle Unterpositionen für Krafträder. Beispiel: Eine Harley aus den USA findet sich in Unterposition 871150 (Krafträder >800 ccm) und wird mit 25% verzollt (Stand: März 2020). Somit kämen auf den Kaufpreis der Maschine in den USA zusätzlich sagenhafte 44% (19% Steuern plus 25% Zoll).
Ein Import innerhalb der europäischen Union ist relativ unkompliziert. Ist die Maschine in einem EU-Land zugelassungsfähig, so muss sie aufgrund der einheitlichen Gesetzeslage auch in allen anderen EU-Ländern zulassungsfähig sein. Es kann allerdings zu Problemen bei Umbauten und Anbauteilen kommen, denn nicht in jedem EU-Land sind die Prüfer so streng wie unser heimischer TüV. Unter Umständen kann es also notwendig sein, beanstandete Teile zu tauschen.
Importe aus Nicht-EU-Ländern sind vorab gründlich hinsichtlich der Technik zu prüfen. Ein z.B. in den USA zugelassenes Motorrad entspricht nicht den europäischen Abgasnormen, außerdem müssen Licht und Tacho getauscht werden (von mph auf km/h). Meist ist in diesem Fall eine Vollabnahme notwendig, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass die aus den USA exportierten Maschinen oft eine Unfallhistorie haben, was aber nicht immer angegeben wird.
Tipp! Anhand der Fahrgestellnummer kann man auf der Seite carfax.com prüfen, ob das in Frage kommende Fahrzeug einen Unfall und wie viele Halter es hatte.
Maschinen aus einem Reimport haben oftmals eine unklare Historie. Die Anzahl und Identität der Halter ist Oftmals ist hier die Historie der Fahrzeuge unklar, so dass man nicht letzter Gewissheit sagen kann, was man da genau kauft.